Intelligentes Messsystem
Das Intelligente Messsystem (ImSys) ist Teil der Energiewende und verpflichtend ab 2025 für Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6000 KW/h oder einer PV Anlage ab 7 KWp
Es ist auch verpflichtend zur Nutzung von Dynamischen Stromtarifen, Anwendung Vorgaben des §14a, dieser ist bindend wenn Sie Verbraucher haben deren Leistung 4,2 KW übersteigt, wie beispielsweise Wärmepumpen, Ladestationen und Batteriespeicher
Ebenso ist das ImSys immer dann zwingend wenn Sie von reduzierten, vor allem variablen Netzentgelten profitieren möchten
NEU hinzu kommt, das Ihre PV Anlage auf 60% der Leistung gedrosselt werden muß, wenn Sie kein Intelligentes Messsystem einbauen lassen !
Entgelt für den Smart Meter (intelligente Messsystem): Die Höhe ist abhängig vom Verbrauch und der Größe der Erzeugungsanlage des Kunden, sowie dem Vorhandensein einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (Wallbox, Wärmepumpe, Heimspeicher, Klimagerät). In den allermeisten Fällen sind hier entweder 20€/Jahr zu entrichten oder aber 50€ (letzteres im Falle, dass eine §14a Anlage vorhanden ist, also etwa eine Wärmepumpe oder Wallbox).
Kosten für Zusatzleistungen: Diese entstehen beispielsweise dann, wenn bei Kunden mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung die Steuerbarkeit nach §14a EnWG, d.h. das Erfüllen der gesetzlichen Pflichten des Anlagenbetreibers durch den Messstellenbetreiber umgesetzt werden muss. In diesem Falle entstehen Kosten für die Ausstattung der Messstelle mit Steuerungstechnik sowie der erforderlichen Datenkommunikation für die Steuerung von 40€/Jahr
Bei uns erhalten Sie das Messsystem zusammen mit Ihrer PV Anlage - In unseren Paketen ist der Zählertausch auf das ImSys inklusive
Das intelligente Messsystem (iMSys) besteht aus einem neuen digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway. Damit kann das iMSys die Messwerte sicher und verschlüsselt übertragen. Für Sie heißt das, Sie müssen den Zähler nicht mehr ablesen, denn das Gerät übermittelt Ihre Werte automatisch.
In Zusammenarbeit mit unserem Messstellenbetreiber SpotMyEnergy tauschen wir den Zähler gleich aus
Welche Vorteile hat der Smart Meter für mich?
Reduzierte Netzentgelte: Mit einem Smart Meter profitierst Du sofort von reduzierten Netzentgelten.
Direkte Inbetriebnahme der (PV-)Anlagen am Tag der Installation: Profitiere sofort von Deiner PV-Anlage, das spart Dir bares Geld, bis zu 150 €! Bei manchen Netzbetreibern wartet man sonst bis zu 3 Monate auf den Zählerwechsel und somit die Inbetriebnahme der Anlage.
Basis für vernetztes Gebäude & weitere Ersparnisse (”Zugang zum Energiemarkt”)
Nutzung dynamischer Stromtarife: Der Smart Meter ermöglicht Dir die Nutzung eines dynamischen Stromtarifs und somit den Bezug von Reststrom zum günstigsten Strompreis am Markt – das ist auch immer der sauberste Strom.
Optimierung des Stromverbrauchs mit HEMS: Erhöhe Deine Eigenverbrauchsquote und nutze Deinen kostenlosen Strom, wenn die Sonne scheint.
Volle Transparenz in Energieverbrauch und -Erzeugung – von überall bequem via App: Mit einem Smart Meter kannst du Deinen Verbrauch genau im Blick halten und dank präziser Messung so unerwartete Nachzahlungen auf Deiner Jahresrechnung vermeiden.
Regulatorische Konformität (§14a EnWG): Sicherstellung der Fernsteuerbarkeit, welche für Anlagenbetreiber seit 01.01.2024 verpflichtend ist.
Vollautomatische Übermittlung der Zählerstände: Kein manuelles Ablesen durch Stadtwerke mehr
Mehr Unabhängigkeit: Durch Nutzung des eigenen Systems und dynamischer Tarife
Welche Kosten entstehen mir, wenn ich Spot als Messstellenbetreiber beauftrage?
Die für den Messstellenbetrieb von Spot zu zahlenden Entgelte richten sich genau wie die des Netzbetreibers nach den Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und den dort beschriebenen Leistungsumfängen (§30, §34, §35 MsbG). Damit zahlt der Kunde bei Spot genauso viel wie beim Netzbetreiber. Das jährlich zu entrichtende Entgelt besteht aus zwei Bestandteilen:
Brauche ich einen zweiten Zähler (Kaskadenschaltung) in der Kombination von PV und Wärmepumpe?
Nein. Im neuen §14a EnWG ist eine Kaskadierung nicht mehr notwendig und wirtschaftlich. Spot empfiehlt die Zählerzusammenlegung, Modul 1 (in Kombination mit Modul 3) sowie die Ansteuerung über ein HEMS anstelle der direkten Ansteuerung. Deine Vorteile: Du sparst die Kosten für einen zusätzlichen Zähler und profitierst trotzdem sofort von einer pauschalen Netzentgeltreduktion (Modul 1). Unser HEMS macht den zusätzlichen Zähler und einen Wärmestromtarif überflüssig, indem es Deinen Stromverbrauch im dynamischen Stromtarif in die Zeiten mit den niedrigsten Kosten verschiebt. Zusätzlich kannst Du Deinen selbst erzeugten Strom für Deine Wärmepumpe oder Wallbox nutzen und ab 2025 von weiteren Einsparungen durch das Modul 3, einer vorteilhaften Abrechnungsform des neuen §14a EnWG, profitieren.
Hintergrund: Im neuen §14a EnWG ist ab dem 01.01.2024 eine getrennte Messung von Wärmepumpe und PV nicht mehr Voraussetzung, um von reduzierten Netzentgelten zu profitieren und gleichzeitig den selbst erzeugten Strom zu nutzen. Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Wallbox, Wärmepumpe, Heimspeicher, Klimagerät) haben vorerst die Wahl zwischen drei Modulen zur Entgeltreduzierung. Spot empfiehlt im neuen §14a für die Kombination PV und Wärmepumpe eine pauschale Reduzierung nach Modul 1 (110-190€/Jahr). Diese Angaben sind vom Installateur dem VNB mitzuteilen.