AGB

Montage zum Festpreis (Pauschalpreis)

Unsere Preise sind Festpreise und wurden bereits knapp kalkuliert, daher sind unsere Angebote nicht skontofähig und rabattfähig.

Wir erleben es immer wieder, das unsere Pauschalen Angebote an einzelnen wenigen Inhaltspunkten zerpflückt werden um hier und da noch ein paar Euro weniger zahlen zu müssen. Haben Sie Verständnis dafür das wir nicht hergehen können und "Saugen und Fegen kann ich selber" aus unserem Angebot mit 8,90 € oder eine Bohrung mit 4,80 € herausrechnen können, da dies auch nicht möglich ist, wir können nicht absehen was für ein Material gebohrt werden muß und ob wir dafür nun 10 Minuten oder eine Stunde brauchen.

Unsere Angebote basieren auf Jahrelanger Erfahrung, marktüblichen Preisen, dem verwendeten Material und den daraus resultierenden Kosten. Daher bieten wir in unseren Angeboten entsprechende Leistungspakete die alle erforderlichen Materialien und Leistungen Auftragsbezogen enthalten.

Daher sind auch in den Paketen klar definierte Inhalte aufgeführt, in denen es heißt "bis zu", dabei ist es unerheblich ob dann nur 1 oder 3 einzelne Inhalte bei Ihnen erforderlich sind - unsere Standardinstallationspaket enthält beispielsweise "BIS ZU 2 Mauerdurchbrüche", sollte bei Ihnen nur einer erforderlich sein, rechnen wir nicht den nicht benötigten heraus - das ist nicht möglich. Wir bitten von solchen Diskussionspunkten abzusehen.

Es steht Ihnen jederzeit frei uns den Auftrag zu den von uns genannten Konditionen ausführen zu lassen oder nicht. Mit der Auftragsvergabe akzeptieren Sie den im Angebot genannten Preis und die darin enthaltenen Leistungen.

Die Montagen werden von Fachmonteuren nach unseren Ausführungsunterlagen und den unterbreiteten Angeboten ausgeführt. Der Materialaufwand und die Montagekosten sind nach diesen Ausführungsunterlagen und Angeboten berechnet. Vom Kunden beauftragte Änderungen, die einen Mehraufwand erforderlich machen, werden gesondert berechnet.

In den Im Angebot genannten Preis sind enthalten

  • Arbeitslohn der Monteure in normaler Arbeitszeit

  • Fahrtkosten

  • Material

  • Mehrwertsteuer

Nicht enthalten und Bauseits zu erbringende Leistungen sind

  • Grab- und Erdarbeiten wenn diese notwendig sind, beispielsweise bei größeren Entfernungen von Garagen zu Wohngebäuden wenn dort Kabel verlegt werden müssen

  • Nebenarbeiten, wie Mauer-, Stemm-, Bohr-, Verankerungsarbeiten usw. Diese werden grundsätzlich im Stundenlohn auf Nachweis ausgeführt.

  • Kosten für nachträgliche Änderungen sowohl hinsichtlich des Materials als auch des Zeitaufwandes.

  • Zuleitung vom HAK zum Zählerschrank mindestens 5x16mm2. (Nachrüstung/Austausch wird als Zusatzaufwand mit 28€/Meter berechnet)

  • Platz der Installationen frei zugänglich.

  • Ausreichend Ersatzziegel

  • lnternetzugang/WLAN für die eingebauten Komponenten. (lnternetzugang/WLAN ist unserem elektrischen Personal während der kompletten Montagezeit zur Verfügung zu stellen)

Anwendungsbereich und Rangfolge

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf Verträgen zwischen der Seeland Solarsysteme GmbH und Kunden Anwendung, die den Verkauf und die Lieferung („Kaufverträge“) oder sowohl den Verkauf und die Lieferung als auch die Montage („Werkverträge“) von PV-Anlagen, PV-Anlagen-Komponenten sowie Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien zum Gegenstand haben.

Die Bestimmungen dieser AGB finden auf Kaufverträgen und Werkverträgen gleichermaßen Anwendung, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug auf Kaufverträge oder Werkverträge genommen wird.

Die Bestimmungen dieser AGB gelten für VerbraucherInnen i.S.v. § 13 BGB und UnternehmerInnen i.S.v. § 14 BGB (nachstehend zusammengefasst „KundInnen“) gleichermaßen, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug auf VerbraucherInnen oder UnternehmerInnen genommen wird.

VerbraucherInnen sind KundInnen, die mit ihrer PV-Anlage oder einer sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Energie erzeugen wollen, die überwiegend für Zwecke des eigenen privaten Verbrauchs genutzt werden soll.

Die im Angebot der Seeland Solarsysteme GmbH enthaltenen Bestimmungen gelten vorrangig zu diesen AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, die diesen AGB widersprechen oder sie ergänzen („anderslautende Bedingungen“), finden nur insoweit Anwendung, als die Seeland Solarsysteme GmbH diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Allen anderen anderslautenden Bedingungen, auf die Sie in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben Bezug nehmen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Vertragsschluss

Das Ihnen von der Seeland Solarsysteme GmbH unterbreitete Angebot versteht sich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

Ein Angebot unterbreiten Sie der Seeland Solarsysteme GmbH , wenn Sie das Angebot unterzeichnet an die Seeland Solarsysteme GmbH zurücksenden. Die Seeland Solarsysteme GmbH wird das Angebot prüfen und Ihnen eine Bestätigung in Textform zusenden. Mit dem Zugang der Bestätigung bei Ihnen kommt der Vertrag zustande.

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eine Einigung zwischen Seeland Solarsysteme GmbH und Ihnen in Textform.

Soweit vereinbart wird, dass die Seeland Solarsysteme GmbH den Antrag für den Netzanschluss der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien beim zuständigen Netzbetreiber für Sie stellt, kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zu Stande, dass der Netzbetreiber den Antrag bewilligt. Für den Netzantrag benötigt die Seeland Solarsysteme GmbH Ihre Vollmacht.

Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns der Seeland Solarsysteme GmbH, Hauptstr. 159, 76698 Ubstadt-Weiher, E-Mail: info@seelandsolar.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Nicht im Vertrag enthaltene Leistungen

Die Prüfung, ob das Gebäude oder ein sonstiges Bauwerk („bauliche Anlage“), worauf oder woran die PV-Anlage (oder die sonstige Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien), montiert werden soll, die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage (oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien) erfüllt (insbesondere in Bezug auf die Statik der baulichen Anlage und die jeweiligen Herstellerangaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

Die Prüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage (oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien) erfüllt sind (insbesondere in Bezug auf Genehmigungen, z.B. Baugenehmigung oder andere baurechtliche Vorgaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

Im Übrigen sind weitere, für den Betrieb der PV-Anlage (oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Energie) ggf. erforderliche Komponenten, die nicht ausdrücklich im Leistungsumfang bezeichnet sind, nicht im Leistungsumfang enthalten.

Modellrechnungen

Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Leistung einer PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien (z.B. aufgrund von Schwankungen des Wetters, Ablagerungen auf den Modulen, Wirkungsgrade von Modulen und Wechselrichtern) von den Ergebnissen in Modellrechnungen abweichen kann.

Etwaige im Rahmen der Vertragsanbahnung und Durchführung erstellte Modellrechnungen über die Leistung der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien (zu erwartender Jahresertrag etc.) stellen daher weder eine Aussage der Seeland Solarsysteme GmbH über die Beschaffenheit der PV-Anlage i.S.v. § 434 BGB oder § 633 BGB noch eine Garantie i.S.v. § 443 BGB oder sonstige Garantie dar.

Mitwirkungspflichten Kunden (nur für Werkverträge)

Für die Dauer der Ausführung der Arbeiten müssen Sie der Seeland Solarsysteme GmbH ausreichend geschützte Flächen für die Lagerung der Komponenten der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien nebst dazugehöriger Montagematerialien („Materialien“) bereitstellen.

Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die während der Durchführung der Arbeiten bei Ihnen gelagerten Materialien nicht durch Dritte beschädigt oder gestohlen werden oder sonst abhandenkommen (siehe auch Haftung Ziffer 9.10).

Sie müssen die Ihrerseits erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit die Arbeiten innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen ohne Unterbrechung durchgeführt werden können.

Termine

Angegebene Termine geben lediglich Auskünfte über geplanten Liefer- bzw. Montagzeiträume; sie orientieren sich an den Angaben der jeweiligen Hersteller. Die Seeland Solarsysteme GmbH wird die Liefer- bzw. Montagetermine mit Ihnen abstimmen.

Zahlungsbedingungen

Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung bei Kaufverträgen nach Lieferung und bei Werkverträgen nach Fertigstellung.

Rechnungen sind sofort innerhalb 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Seeland Solarsysteme GmbH vorzunehmen.

Die Fertigstellungsanzeige an den Netzbetreiber erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang

Eigentumsvorbehalt

Die Seeland Solarsysteme GmbH behält sich an den gelieferten bzw. gelieferten und montierten Komponenten der PV Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien das Eigentum vor bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises (inkl. Umsatzsteuer) und der Ihnen gegenüber gelten gemachten Aufwendungen und Zinsen im Falle des Zahlungsverzugs.

Solange das Eigentum nicht auf Sie übergegangen ist, sind Sie nicht berechtigt die PV-Anlage oder die sonstige Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien oder deren einzelne Komponenten zu verkaufen.

Haftung

Verbraucher haben offensichtliche Mängel, unter kurzer Beschreibung dieser, binnen einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung bzw. Abnahme, gegenüber der Seeland Solarsysteme GmbH in Textform anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung für die Fristwahrung genügt; andernfalls sind Schadensersatzansprüche der Verbraucher, die auf offensichtlichen Mängeln beruhen, ausgeschlossen.

Im Falle von Mängeln können Sie Nacherfüllung binnen angemessener Frist verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Seeland Solarsysteme GmbH im Wege der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache.

Liefert die Seeland Solarsysteme GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann die Seeland Solarsysteme GmbH von Ihnen die Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie Ihr Recht auf Minderung oder Rücktritt geltend machen. Unberührt hiervon bleibt das Recht, Schaden- oder Aufwendungsersatz geltend zu machen.

Die Seeland Solarsysteme GmbH haftet unbegrenzt bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei von Seeland Solarsysteme GmbH übernommenen Garantien sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) beruhen, haftet die Seeland Solarsysteme GmbH der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie deshalb vertrauen dürfen.

Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet die Seeland Solarsysteme GmbH insgesamt in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises (ohne Umsatzsteuer).

Die Seeland Solarsysteme GmbH haftet nicht für Schäden, die auf der mangelnden Eignung (einschl. Materialschwächen, Konstruktionsfehler, unzureichende Statik) der baulichen Anlage beruhen, auf bzw. an der die PV-Anlage oder die sonstige Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien angebracht werden soll.

Die Seeland Solarsysteme GmbH haftet nicht für von Ihnen oder Dritten beschädigte oder gestohlene Komponenten der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien oder sonstiger Materialen, die während der Ausführung der Montagearbeiten bei Ihnen gelagert werden. Dritte in diesem Sinne sind nicht die gesetzlichen Vertreter der Seeland Solarsysteme GmbH und Personen, derer sich die Seeland Solarsysteme GmbH zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Es obliegt Ihnen für solche Risiken entsprechende Versicherungen abzuschließen.

Die Seeland Solarsysteme GmbH haftet nicht für Mängel, die aus der Verwendung der Ware durch Sie entgegen den Herstellervorgaben gemäß dem jeweiligen Leistungsdatenblatt resultieren.

Verjährung von Mängelrechten

Bei Verträgen mit VerbraucherInnen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – zwei Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Bei Verträgen mit UnternehmerInnen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“). Kardinalspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie deshalb vertrauen dürfen.

Herstellergarantien

Soweit den Komponenten der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Erklärungen der Hersteller beigefügt sind, z.B. Garantien, handelt es sich um selbständige Verträge zwischen Ihnen und dem Hersteller. Rechte aus diesen Verträgen können Sie direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend machen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Bei Verträgen mit VerbraucherInnen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Ort des Wohnsitzes oder, falls ein solcher nicht besteht, der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des/der Verbraucher zur Zeit der Klageerhebung. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Bruchsal.

Bei Verträgen mit UnternehmerInnen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Bruchsal.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

Sonstiges

Die Seeland Solarsysteme GmbH ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Unterlieferanten einzusetzen.

Sie können Ihre Forderungen mit Forderungen der Seeland Solarsysteme GmbH nur aufrechnen, soweit Ihre Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sollen sie in dem Umfang aufrechterhalten bleiben, als sie gesetzlich erlaubt sind. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das gilt entsprechend für den Fall von Lücken in diesem Vertrag.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Örtlicher und internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Hauptsitz. Wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Für unseren Hauptsitz zuständig und dadurch Gerichtsstand ist AG Bruchsal.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Solarsysteme Seeland GmbH

Allen Leistungen und Verträgen liegen diese AGB mit Stand vom 1.Januar 2022 zugrunde

Soweit nicht anders vereinbart gelten unsere AGB, jegliche Abweichung bedarf der Schriftform und Genehmigung durch uns. Sonderleistungen und Garantieverlängerungen sowie Wartungsverträge werden gesondert vereinbart.

Stand 1. Januar 2022

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