Wartung
Ihre Wallbox muß einer jährlichen Prüfung unterzogen werden
dazu wird der Gesamtzustand der Anlage geprüft, gemessen und falls erforderlich in Stand gesetzt. Die Wartung oder auch E-Check E-Mobilität genannt, erhalten Sie bei uns für alle unsere Installierten Wallboxen, aber auch für Fremdinstallierte Produkte
Wir bieten Ihnen gerne einen Wartungsvertrag für eine günstige Pauschale und mit individueller Laufzeit an.
Für den Betrieb von Ladestationen gibt es entsprechende Vorschriften für einen einwandfreien Betrieb, diese sehen eine tägliche Sichtkontrolle vor der Benutzung durch den Nutzer, also Sie, vor.
Weiter besteht die Pflicht der Prüfung des Fehlerstrom-Schutzschalters, kurz FI genannt, durch Sie als Betreiber vor, in dem Sie dazu die Prüftaste am FI drücken
Es ist vorgeschrieben das die Gesamtanlage einmal Jährlich durch einen Elektroinstallateur geprüft wird, diese Prüfung wird in der VDE 0105-100 festgelegt, bei dieser Prüfung werden die Vorgeschalteten Sicherheitseinrichtungen wie FI und Sicherungen genauso auf Funktion geprüft wie die Wallbox selbst. Es werden Messungen vorgenommen und ein Prüfprotokoll erstellt. So können Sie sicher sein, das Ihre Anlage einwandfrei funktioniert.

Wir bieten Ihnen Wartungsverträge für unser installierten Wallboxen zu günstigen Konditionen und Laufzeiten an.
Die Jährliche Wartung erhalten Sie bei uns schon ab 149,00 €, inkl. Fahrtkosten, Prüfprotokoll und kompletter Messung gemäß VDE
Was wird beim E-CHECK E-MOBILITÄT untersucht
Durch den E-CHECK E-MOBILITÄT sollen Mängel an Ladestationen, Ladekabeln und den zugehörigen elektrischen Anlageteilen, die potenzielle Gefahren bergen, erkannt und behoben werden.
Eine E-Ladestation, also eine Stromversorgungseinrichtung für Elektrofahrzeuge ist ein elektrisches Betriebsmittel gemäß IEC 6185. Überprüfbare Komponenten einer, insbesondere öffentlichen Ladestation, sind die Steckvorrichtung, der Leitungsschutz, die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD), der Leistungsschalter und eine Sicherheitskommunikationseinrichtung (PWM).
Sowohl Erst- als auch Wiederholungsprüfungen müssen von Elektrofachkräften mit nachweislichen Kenntnissen durchgeführt werden. Die Prüfung aus Besichtigung, Messung und Erprobung bezüglich der Anforderungen der IEC 60364 unter Bezugnahme der technischen Dokumentation und der herstellerspezifischen Betriebsmittelnormen und aus dem Erstellen des Prüfberichts
Warum E-Check E-Mobilität
Ladestationen und Ladekabel unterliegen durch Nutzung und Umwelteinflüsse einer Abnutzung und Alterung, die zu technischen Mängeln führen kann und so die Sicherheit der Nutzer gefährden könnte. Ziel des E-Check E-Mobility ist in jedem Fall die Herstellung der erforderlichen Sicherheit für die Nutzer.
Zu prüfen ist der Zustand der Ladeinfrastruktur und deren elektrischen Anlageteile bezüglich:
ihrer Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit
ihres ordnungsgemäßen sicherheitstechnischen Zustandes
Schutz gegen elektrischen Schlag
Schutz gegen thermische Auswirkungen
Maßnahmen gegen Blitzeinwirkung und Überspannung
Energieeinsparung
Sicherstellung der Informationsübertragung
Der Gesetzgeber fordert die normgerechte Prüfung von Ladeinfrastruktur für Elektrostraßenfahrzeuge und den dazugehörigen Teil der elektrischen Anlage. Es sind dies Messungen nach DIN VDE-0105-100/A1 für wiederkehrende Prüfungen im Betrieb
Die notwendigen Prüfungen werden mit einem Adapter zur Fahrzeugsimulation (CP) nach VDE 0122-1 (DIN EN 61851-1) durchgeführt.
Welche DGUV Vorschrift 3 Prüffristen gelten für ortsfeste elektrische Anlagen
Für ortsfeste Elektrische Anlagen und Betriebsmittel beläuft sich das DGUV3 Prüfintervall auf 4 Jahre. Auch hier unterscheidet der Gesetzgeber wieder zwischen „normalen Betriebsbedingungen“ und „besonderen Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“, wozu eine Wallbox zählt. Für die letzte Gruppe sieht der Gesetzgeber einen Prüfrhythmus von 1 Jahr vor.
Grundlegend ist eine Wallbox immer so gebaut, dass sie wartungsfrei arbeitet. Betriebsflüssigkeiten – wie es bspw. beim Fahrzeug der Fall ist – müssen nicht in regelmäßigen Abständen gewechselt werden.
Nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 allerdings handelt es sich bei einer Wallbox bereits um eine elektrische Anlage in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“. Hier ist es vorgesehen, dass Anlagen dieser Art alle 12 Monate von einer zertifizierten Elektrofachkraft auf deren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Des Weiteren müssen Differenzstrom-, Fehlerstrom- und Fehlerspannungsschalter einer stationären Anlage alle 6 Monate durch den Nutzer auf einwandfreie Funktion durch Betätigung der jeweiligen Prüfeinrichtung getestet werden.
Für welche Geräte und Anlagen gelten die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen
Die Prüfung nach DGUV 3 gilt für alle Betriebsmittel und Geräte, die in den Stromkreislauf eingebunden sind. Die DGUV 3 unterscheidet zwischen „ortsveränderlichen“ und „ortsfesten“ Betriebsmitteln bzw. Anlagen. „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel“ sind Elektrogeräte, die problemlos von einem Ort an den anderen transportiert werden können. An Büroarbeitsplätzen sind dies zum Beispiel Computer, Drucker, Schreibtischlampen, Monitore oder Verteilersteckdosen. In Werkstätten fallen elektrotechnische Werkzeuge wie Akkuschrauber oder Sägen in die Kategorie „ortsveränderliche Betriebsmittel“. Der Begriff „ortsfeste elektrische Anlagen“ bezeichnet Geräte, die fest installiert sind, also nicht einfach so bewegt werden können. Große Maschinen in Industriebetrieben wie Fertigungsstraßen, Kompressoren, aber auch Kühlschränke und Durchlauferhitzer zählen dazu.
Besonderheiten bei der Prüfung von Energiesäulen
E-Ladestationen bilden im Sinne der DGUV V3 eine fest installierte Elektroanlage, deren Sicherheitsprüfung anders abläuft als bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Ortsfeste elektrische Anlagen sind an einen bestimmten Aufstellungsort gebunden. Die Prüfintervalle ortsveränderlicher und ortsgebundener Geräte-Typen unterliegen den Regelungen der DGUV V3.
Allerdings gibt es bei der Elektroprüfung von fest installierten Energiesäulen Besonderheiten:
- die Sicherheitsprüfung der Anlagen erfordert spezielle Prüfgeräte
- aufgrund der hohen Belastung von Elektroladestationen fallen die Prüffristen kürzer aus
- die Auto-Ladestation wird während der Prüfung der Isolationswiderstände abgeschaltet
Da es Wallboxen und Ladestationen gibt, die über Transformatoren Gleichstrom erzeugen, gliedern unsere Spezialisten die Prüfung der Ladeinfrastruktur in zwei Teilprozesse. Voran geht der Check des vorgelagerten Niederspannungsnetzes und der Unterverteilungen. Danach folgt die Prüfung der Komponenten, die sich unter verschiedenen E-Säulen unterscheiden können.
Die sogenannte Ladesäulenverordnung (LSV) regelt und definiert die Mindestanforderungen an den fachgemäßen Aufbau und Betrieb von Elektroladestationen. Aus diesen Vorgaben gehen konkrete Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung einer Ladesäule hervor. So sieht die Ladesäulenverordnung Sicherheitsprüfungen von zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge als Betreiberpflicht.
Fest installierte E-Ladestationen im Sinne ortsgebundener elektrischer Anlagen prüft unser Team nach den Vorgaben der DGUV-Richtlinien und gemäß den VDE-Normen DIN VDE 0100-600 sowie DIN VDE 0105-100.